Diese Richtlinie zur akzeptablen Nutzung legt die Bedingungen zwischen Ihnen und Taggbox fest, unter denen Sie unsere Produkte und Dienste („Produkte und Dienste“) verwenden dürfen.
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Sie dürfen Dritten keinen Zugriff oder keine Nutzung der Taggbox gestatten. Wenn Sie eines unserer Reseller-/Agenturpartnerpakete erworben haben, können Sie Dritten (einem „Dritten“) den Zugriff oder die Nutzung der Taggbox gestatten. Wenn Sie dies tun, unterliegen diese ebenfalls dieser Nutzungsrichtlinie. Sie überwachen daher die Nutzung der Taggbox durch Dritte und sorgen dafür, dass diese diese Nutzungsrichtlinie einhalten. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsrichtlinie durch Dritte gilt als Verstoß gegen diese Nutzungsrichtlinie durch Sie.
Taggbox wird von Social Scape Tech LLP als Taggbox („wir“, „uns“ und „unser“) bereitgestellt.
1. Ressourcennutzung
Taggbox umfasst die Sammlung von UGC-Inhalten von mehreren Social-Media-Plattformen, damit Sie die Inhalte für die Veröffentlichung auf verschiedenen Marketingkanälen (Websites, E-Mails, Veranstaltungsplattformen, Digital Signage, Social Ads, Printmedien usw.) wiederverwenden können.
Eigenschaften | Maximales Limit | Beschreibung |
---|---|---|
Verkehrslimit | 1 Million/Monat | Maximales Verkehrslimit für das in Ihre Website eingebettete Widget. |
Anzahl der Tweets begrenzt | 20000 / mo | Maximale Anzahl an Tweets, die Sie pro Monat und Konto abrufen können. |
Maximale Anzahl beibehaltener Beiträge | 20000 / Jahr | Beibehaltene Beiträge: Anzahl der Beiträge, die Sie im Taggbox-Editor speichern können |
Anzahl der UGC-Rechte | 200 / Monat | Anzahl der Inhaltsrechte, die Sie pro Monat bei Taggbox anfordern können |
Max. Widget/Wand | 5 | Maximale Anzahl an Widgets/Walls, die Sie pro Konto erstellen können. |
Max. Feeds | 25 | Maximale Anzahl an Feeds, die Sie pro Konto erstellen können. |
API-Anfragen | 1440 Zugriffe/Tag | Anzahl der API-Anfragen, die Sie pro Tag auf Taggbox verarbeiten können. |
UGC-Uploader | 200 / Monat | Anzahl der Beiträge, die Sie pro Monat mit der UGC-Uploader-Funktion auf das Taggbox-Konto hochladen können. |
Benutzerdefinierte Beiträge | 200 / Monat | Anzahl der Beiträge, die Sie mit der Funktion „Benutzerdefinierte Beiträge“ pro Monat auf das Taggbox-Konto hochladen können. |
Mitarbeiter | 10 | Anzahl der Mitarbeiter, die Sie jedem Taggbox-Konto hinzufügen können. |
Anzahl der Tags im tagbasierten Widget | 50 | Anzahl der Tags, die Taggbox in den Tag-/Kategorie-basierten Widgets zulässt. |
Anzahl der Social-Media-Konten | 2 | Anzahl der pro Plattform verbundenen Social-Media-Konten |
Regeln für die automatische Moderation | 10 | Anzahl der Moderationsregeln, die Sie gleichzeitig umsetzen können |
Bericht/Download-Export | 100 / Tag | Anzahl der Berichte, die Sie pro Tag herunterladen können. |
Max. Anzahl Widgets | 10 | Maximale Anzahl an Widgets, die Sie pro Konto erstellen können. |
Max. Anzahl Webseiten | 2 | Maximale Anzahl von Websites, auf denen Sie das Widget veröffentlichen können. |
Anzahl der Bildschirme | 99 | Anzahl der Bildschirme, auf denen Sie auf der Social Wall präsentieren können. |
Anzahl der Szenen im Studio | 10 | Maximale Anzahl an Bildschirmen, die Sie mit der Studio-Funktion erstellen können. |
Anzahl der Ankündigungen | 10 | Anzahl der Ankündigungen, die Sie pro Social Wall erstellen können |
Live-Zuschauer | 100000 | Maximale Anzahl an Live-Ansichten, die Ihre Pinnwand in Echtzeit empfangen kann |
2. Weiterverkauf
2.1 Der Wiederverkäufer darf (sofern nicht gestattet) kein White-Label-Produkt verwenden, er muss die Dienste von Taggbox mit intakter Markenbildung nutzen.
2.2 Um die vierteljährliche Provision zu erhalten, muss der Wiederverkäufer die Benutzerdaten offenlegen.
2.3 Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, jedoch in jedem Fall mindestens mit der gleichen Sorgfalt, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen und geschützten Informationen von ähnlicher Bedeutung anwendet, um die unbefugte Nutzung, Offenlegung, Veröffentlichung oder Verbreitung vertraulicher Informationen zu verhindern.
2.4 Der Wiederverkäufer erklärt sich damit einverstanden, die vertraulichen Informationen des Offenlegers ausschließlich zum Zweck der Auswertung im Zusammenhang mit den Geschäftsgesprächen des Empfängers mit dem Offenleger zu akzeptieren.
2.5 Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht anderweitig zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu verwenden, ohne in jedem Einzelfall zuvor die schriftliche Zustimmung eines befugten Vertreters des Offenlegers einzuholen.
2.6 Die Muttergesellschaft jeder Partei gilt in diesem Zusammenhang nicht als Dritte.
2.7 Der Wiederverkäufer darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn er aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Aufforderungen, Anforderungen oder Anordnungen dazu verpflichtet ist; vorausgesetzt, dass der Wiederverkäufer angemessene Schritte unternimmt, um dem Offenleger rechtzeitig vorab die Möglichkeit zu geben, einer solchen Aufforderung, Anforderung oder Anordnung zu widersprechen, indem er den Offenleger über eine solche Aufforderung informiert.
2.8 Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter schriftlich zur Geheimhaltung dieser Informationen zu verpflichten, es sei denn, diese Mitarbeiter sind gegenüber dem Wiederverkäufer bereits an Geheimhaltungspflichten gebunden, die den in diesem Vertrag festgelegten Pflichten gleichwertig sind.
Wenn Sie weitere Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich an support[@]taggbox.com.